Aktuell orientieren wir uns an den Verordnungen der 16. BayIfSMV.
Quelle: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-327/
Aufgrund der Aufhebung der Handlungsempfehlungen für ein Besuchskonzept (zum 20.05.2022) wird der durch den AWO Bezirksverband Oberbayern e.V. erstellte „Leitfaden für Besuche in den Einrichtungen in der Zeit von SARS-CoV-2“ vorübergehend ausgesetzt. Folgende Mindestanforderungen für Besuche gelten aufgrund der landesrechtlichen Vorgabe (16.BayIfSMV) in unseren Einrichtungen:
Eine bis dato noch nicht konsolidierte Lesefassung der 16. BayIfSMV finden Sie vorab auf der Verkündungsplattform Bayern: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_16
Ausführliche Infos zur Handlungsempfehlung gibt es hier: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-327/
Nutzen Sie das Formular für allgemeine Fragen und Anliegen an unsere Hauptverwaltung. Einrichtungsspezifische Anfragen (zu freien Plätzen o.Ä.) bitten wir Sie über die Kontakt-E-Mail-Adressen des jeweiligen Hauses zu stellen.