Unsere Kindertagesstätte nimmt Kinder ab neun Wochen bis zum Schuleintritt auf.
Derzeit besuchen unser Haus (Stand: September 2021)
Betreut werden die Kinder aufgeteilt in sieben Gruppen:
Schauen Sie gerne hinein und lernen Sie unsere Einrichtung kennen.
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Unsere Kontaktdaten finden Sie wie folgt.
Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!
GiraffenfestMi., 04.12.2024Gruppenfest der Giraffen (16:00 Uhr) Nähere Informationen erhalten Sie zeitnah an der Pinnwand vor der Gruppenraumtür. |
NikolaustagFr., 06.12.2024Der sechste Dezember ist im Kindergarten ein besonderer Tag, der Besuch des Nikolaus sorgt bei den Kindern für viel Vorfreude. (vormittags/hausintern) |
WaldzauberfestMo., 09.12.2024Gemeinsam feiern wir den Anfang der schönen Winterzeit!
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Eingangsbereich
Erdgeschoss
Obergeschoss
Souterrain
Kindergarten
7:00 – 8:00 Uhr Frühdienst (findet in der Gruppe statt, in der der jeweilige MA arbeitet)
8:00 – 8:30 Uhr Ankommen in der Gruppe/Freispiel
8:30 – 9:00 Uhr Morgenkreis
9:00 – 9:30 Uhr Brotzeit
9:30 – 12:00 Uhr Freispiel/ päd. Angebote/ Garten/ Projekte/ Wald/ Turnen etc.
12:00 – 12:45 Uhr Mittagessen (Regel-Gruppen)
12:15 – 12:45 Uhr Mittagessen (I-Gruppen)
12:00 – 14:00 Uhr Abholzeit/ Garten/ Freispielzeit
15:00 Uhr Nachmittagsbrotzeit
14:00 – 17:00 Uhr Abholzeit/ Garten/ Turnhalle/ Freispiel
(Gruppen werden Stockwerkweise zusammengelegt)
Krippe
7:00 – 8:00 Uhr Frühdienst (Tiger- oder Pandagruppe)
8:00 – 8:30 Uhr Ankommen in der Gruppe/Freispiel
8:30 – 9:00 Uhr Morgenkreis
9:00 – 9:30 Uhr Brotzeit
9:30 – 11:30 Uhr Freispiel/ päd. Angebote/ Garten/ Wickeln/ Projekte/ Wald/ Turnen etc.
11:45 – 12:15 Uhr Mittagessen/ Abholzeit
12:30 – 14:15 Uhr Schlafenszeit
14:15 – 15:00 Uhr Aufwachzeit/ Abholzeit
15:00 – 15:30 Uhr Nachmittagsbrotzeit
15:30 – 17:00 Uhr Abholzeit/ Garten/ Turnhalle/ Freispiel im Kindergarten
Uns ist bewusst, dass der Grundstein für die spätere Ernährungsweise in der Kindheit gelegt wird. Deshalb achtet das gesamte Personal sowohl bei der Brotzeit als auch beim Mittagessen auf eine gesunde, abwechslungsreiche, ausgewogene und kindgerechte Kost in angenehmer Atmosphäre.
Auf die Einhaltung der Hygienevorschriften nach HACCP wird selbstverständlich ebenfalls streng geachtet.
Brotzeit
Mittagessen
Obst und Gemüse
Getränke
Allergien/ Unverträglichkeiten und Essgewohnheiten
Beitragszuschuss
Bayern entlastet die Familien bei den Kindergartenbeiträgen. Die Elternbeiträge werden für die gesamte Kindergartenzeit mit 100 € pro Kind und Monat vom Freistaat Bayern bezuschusst. Der Beitragszuschuss wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, und wird bis zur Einschulung gezahlt.
Bayerisches Krippengeld
Zusätzlich zum Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit hat der Freistaat Bayern zum 1. Januar 2020 das Krippengeld eingeführt.
Eltern werden ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 € pro Kind bei den Kinderbetreuungsbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Das Leistungsende des Krippengeldes ist unmittelbar an den Beitragszuschuss gekoppelt. Das Krippengeld erhalten Eltern, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt.
Elternbeitrag
Die aktuellen Gebühren entnehmen Sie bitte unserer Satzung unter Infomaterial.
Anhand der gewünschten Nutzungszeiten pro Woche wird die Buchungskategorie errechnet, an der sich der Elternbeitrag festmacht.
Die Besuchsgebühren vermindern sich um 20%, wenn gleichzeitig die ersten beiden Kinder einer Familie die AWO Kindertagesstätte oder einen der städtischen Kindertagesstätten besuchen. Die Ermäßigung bezieht sich ausschließlich auf die Besuchsgebühr, nicht auf die sonstigen Entgelte und Beträgt für das zweite Kind.
Bei Familien mit drei und mehr kindergeldberechtigten Kindern verringert sich die jeweilige Besuchsgebühr für jedes dritte oder weitere Kind auf 50%, unabhängig davon, ob die zwei ersten Kinder einen Kindergarten besucht haben. Die beiden älteren Kinder müssen aber im selben Haushalt leben.
Eine Übernahme bzw. teilweise Übernahme der Besuchsgebühr/Verpflegungskosten kann in besonderen sozialen und finanziellen Härtefällen beim zuständigen Jugendamt/Jobcenter beantragt werden.
Sonstige Kosten
Teilverpflegung*: 20,00 € (Brotzeit und Getränke)
Vollverpflegung*: 100,00 € (Brotzeit, Mittagessen, Nachmittagssnack und Getränke)
Anmeldegebühr 20,00 € einmalig bei Anmeldung
* Die Vollverpflegung beginnt mit einer Buchungszeit ab 12.15 Uhr / in der Kinderkrippe ist die Teilnahme am Mittagessen verpflichtend, da diese in der Kernzeit liegt.
Hier finden Sie wichtige Dokumente unserer Kindertagesstätte zum Herunterladen und Ausdrucken.
Nutzen Sie das Formular für allgemeine Fragen und Anliegen an unsere Hauptverwaltung. Einrichtungsspezifische Anfragen (zu freien Plätzen o.Ä.) bitten wir Sie über die Kontakt-E-Mail-Adressen des jeweiligen Hauses zu stellen.